Energieausweisberechnung
Energieausweisberechnung
ACHTUNG! Beim Verkauf/Vermietung eines Hauses/einer Wohnung ist ein Energieausweis gesetzlich erforderlich!

Bereits seit einigen Jahren ist es verpflichtend bei Vermietung oder Verkauf eines Objektes einen gültigen Energieausweis vorzulegen.
Auch wenn bereits ein Energieausweis für Ihre Immobilie vorliegt, bedenken Sie, dass dieser lediglich eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren hat.
Auch zum Einreichen von Förderungen bei Sanierungen oder Neubauten ist es von Vorteil, den sogenannten „U-Wert“ zu kennen.